Stellungnahme des Vorstands des Flutgraben e.V.

Stellungnahme des Vorstands des Flutgraben e.V.

Stellungnahme des Vorstands des Flutgraben e.V.

Sechs Künstler des Flutgraben e.V. haben mit einer Petition auf Change.org einen Konflikt um die Vergabe eines Ateliers in die Öffentlichkeit getragen, der den Verein und das Atelierhaus seit inzwischen mehr als drei Jahren belastet. Wir reagieren mit dieser Stellungnahme auf die an uns gerichtete Petition, um allen Beteiligten ein weiteres Mal die Fakten in Erinnerung zu rufen und um klarzustellen, worin unsere Aufgabe und unsere Verantwortung als Vorstand in diesem Fall besteht.

Ende 2019 hat der Künstler Frank Nitsche mit dem Flutgraben e.V. einen befristeten Mietvertrag geschlossen, der ihm die Zwischennutzung eines knapp 100 qm großen Ateliers bis Ende April 2020 ermöglicht hat. Eine solche Zwischennutzung lag im Ermessensspielraum des Vorstands. Ateliers werden regulär am Flutgraben e.V. über ein transparentes Vergabeverfahren von einer dafür einberufenen Kommission vergeben. In seltenen Fällen kann die Mitgliedervollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit eine Ausnahmeregelung zur Ateliervergabe beschließen. Ein entsprechender Antrag, Frank Nitsche das Atelier auf diesem Weg zuzusprechen, wurde allerdings nach mehreren Diskussionen Anfang 2021 auf einer Mitgliedervollversammlung von einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Damit ist demokratisch abgestimmt und aus rechtlicher Sicht unstrittig, dass das Atelier über das Vergabeverfahren öffentlich auszuschreiben und zu vergeben ist.

Der Flutgraben e.V. hat der individuellen Situation von Frank Nitsche außerordentlich viel Zeit und Aufmerksamkeit gegeben. Sich mit einer Bewerbung an dem regulären Vergabeverfahren zu beteiligen, hat Frank Nitsche ausdrücklich abgelehnt. Übergangslösungen haben entweder im Verein keine Mehrheit gefunden oder wurden von Frank Nitsche wie zuletzt Anfang diesen Jahres, seinen Auszug auf September 2024 festzulegen, ausgeschlagen.

Für jedes öffentlich ausgeschriebene Atelier erreichen den Flutgraben e.V. mittlerweile hunderte Bewerbungen. Gerade deshalb hat der Verein 2020 noch einmal mit großer Mehrheit sichergestellt, dass angesichts von Raumknappheit und Prekarität alle Künstler*innen der Stadt bei der Vergabe von Arbeitsräumen im Flutgraben e.V. gleichberechtigt berücksichtigt werden. Durch seine Weigerung, ein 100 qm großes Atelier zu räumen, dass ihm vertraglich unstrittig für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt wurde, ist die reguläre Vergabe dieses Ateliers seit mehreren Jahren blockiert. Wertvolle Handlungsspielräume, die der Flutgraben e.V. durch Engagement, Selbstorganisation und Partizipation in dieser Stadt für Künstler*innen erhält, werden durch solchen missbräuchlichen Umgang Einzelner mit diesen Strukturen gefährdet. Ganz im Unterschied zu den Verfassern der Petition sehen wir darin keinen individuellen Fall von Verdrängung, sondern eine zutiefst unsolidarische Haltung gegenüber anderen Künstler*innen der Stadt.

Zwischenzeitlich wurde gerichtlich festgestellt, dass der Künstler Frank Nitsche das Atelier zu räumen hat.

In der Petition sehen wir den Versuch, durch öffentlichen Druck Mehrheitsbeschlüsse, rechtsverbindliche Verträge des Vereins als auch gerichtliche Entscheidungen aus reinem Individualinteresse außer Kraft zu setzen. Die irreführenden Darstellungen der Petition diskreditieren die demokratischen Entscheidungsprozesse am Flutgraben und schaden dem Atelierhaus insgesamt. Die Petition setzt Bemühungen fort, eines der größten Ateliers am Flutgraben an den Grundsätzen unserer Ateliervergabe vorbei einem Einzelkünstler zuzusprechen.

Diesen Versuch weist der Vorstand des Flutgraben e.V. ausdrücklich zurück.